Recht auf Bildung

In der sächsischen Verfassung ist das Recht auf Bildung lediglich als Staatsziel benannt, aber als individuelles Grundrecht nicht einklagbar. Das wollen wir ändern, denn mit den Rechtsansprüchen auf einen Kita-Platz, der Schulpflicht und dem Weiterbildungsanspruch sind alle Voraussetzungen gegeben.

Am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Ich bewerbe mich mit einer sozialen Politik für den Wahlkreis 44 Dresden Striesen. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich Sachsen, Dresden, Striesen, Gruna und Blasewitz weiterentwickeln und nach 15 Jahren Martin Modschiedler (CDU) als direkt gewählten Abgeordneten ablösen.

Lutz Hoffmann