Kategorie: VERFASSUNG

Machen. Machbar. Gerecht. Dafür und nach diesem Prinzip machen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Sachsen Politik in Zeiten der Veränderung.

Die SPD stellt dabei Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Politik. Wir wollen, dass Sachsen auch in Zukunft für alle lebenswert und attraktiv bleibt. Dafür braucht es einen handlungsfähigen Staat, der für alle den Zugang zu hochwertiger Bildung schafft, gute Beschäftigung fördert und wirtschaftliche Innovationen unterstützt. Es braucht einen Staat, der Familien stärkt, gesundheitliche Versorgung und Pflege organisiert und ein würdiges Leben im Alter gewährleistet. So wächst eine Gesellschaft, die für alle Chancen schafft und in der alle es schaffen, teilzuhaben.

Weil es um Sachsen geht.

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Zweidrittelmehrheit

Zur Änderung der Verfassung braucht es eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Sächsischen Landtag bzw. eine Mehrheit aller Stimmberechtigten, sofern die Änderung im Wege der Volksgesetzgebung geschieht. Daher braucht es für die hier dargelegten Änderungen Kompromisse mit den anderen Fraktionen.

Verfassungstreue

Es ist für uns selbstverständlich, dass Beamt:innen einer Pflicht zur Treue gegenüber der Verfassung unterliegen und im Falle einer gravierenden Verletzung dieser Pflicht Konsequenzen zu tragen haben. Die Treueprüfung vor der Verbeamtung muss hohen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Vielmehr muss die Demokratie durch Beamt:innen aber auch aktiv verteidigt werden.

Wahlrecht

Jugendliche sollen mitentscheiden dürfen, wie Gegenwart und Zukunft in unserem Land gestaltet werden – und das nicht nur im Rahmen von Demokratieprojekten, sondern auch mit dem echten Wahlrecht. Wir wollen das Wahlalter auf 14 Jahre absenken. Darüber hinaus sollen Strukturen erarbeitet werden, inwiefern eine barrierefreie Einschreibung ins Wählerverzeichnis vor dem

Teilhabe

Grundrechte dienen nicht nur dazu, staatliche Eingriffe in die Freiheit der Menschen abzuwehren. Sie sollen auch Teilhabe an existenziellen Gütern wie Wohnen, Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung sichern. Wir wollen über die Teilhabedimension der Grundrechte diskutieren und wo nötig Ergänzungen vornehmen.

Recht auf Bildung

In der sächsischen Verfassung ist das Recht auf Bildung lediglich als Staatsziel benannt, aber als individuelles Grundrecht nicht einklagbar. Das wollen wir ändern, denn mit den Rechtsansprüchen auf einen Kita-Platz, der Schulpflicht und dem Weiterbildungsanspruch sind alle Voraussetzungen gegeben.

Schuldenbremse

Wir wiederholen es gern, weil es für die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes wirklich wichtig ist: Die sächsische Schuldenbremse muss reformiert werden. Nur so können wir den Standort Sachsen – Wirtschaft und Arbeitsplätze, Bildung und Gesundheit, Infrastruktur und Kommunen – leistungsfähig erhalten.

Unterstützungsunterschriften

Da die sächsische Verfassung im vordigitalen Zeitalter entstanden ist, ist die eigenhändige Unterschrift auf Papier der einzige Weg, auf welchem Bürger:innen Willenserklärungen abgeben können. Das entspricht nicht mehr unserer Zeit, deshalb wollen wir die Verfassung um elektronische Möglichkeiten ergänzen.

Normallage

Die Schuldenbremse definiert für die ausnahmsweise Aufnahme von Konjunkturkrediten eine sogenannte Normallage. Deren Berechnungsweise ist nach Erkenntnis vieler Expert:innen falsch gewählt. Wir wollen diesen Fehler in der sächsischen Verfassung korrigieren und die Normallageberechnung verbessern.

Organe

Die sächsische Verfassung regelt auch das Verhältnis der Verfassungsorgane wie Landtag, Staatsregierung und Verfassungsgerichtshof untereinander. Wir wollen die Regelungen zu deren Rechten und Pflichten im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidungen der vergangenen dreißig Jahre überprüfen.

Parlament

Das Parlament repräsentiert die sächsische Gesellschaft. Um weiterhin politische Ansprechpersonen in allen Regionen Sachsens zu haben, soll der Sächsische Landtag auch in Zukunft aus 120 Abgeordneten bestehen.

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Lutz Hoffmann

www.lutz-hoffmann-dresden.de

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Am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Ich bewerbe mich mit einer sozialen Politik für den Wahlkreis 44 Dresden Striesen. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich Sachsen, Dresden, Striesen, Gruna und Blasewitz weiterentwickeln und nach 15 Jahren Martin Modschiedler (CDU) als direkt gewählten Abgeordneten ablösen.

Lutz Hoffmann

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